JudikaturOGH

RS0052895 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 1988

Was unter einer "Betriebsstätte" im Sinne des § 2 BZG zu verstehen ist, muß sich im Hinblick auf den Geltungsbereich dieses Gesetzes nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1973 richten. Teppichausstellung IV.

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