RS0056842 – OGH Rechtssatz
Zur durch die Information des Mandanten gedeckten (Prozeßbehauptung) Behauptung eines "hinterhältigen und planmäßigen Treuebruches" zwecks Begründung einer vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung ist ein Rechtsanwalt gemäß § 9 RAO durchaus berechtigt und verpflichtet.