RS0076017 – OGH Rechtssatz
Das Vorliegen des Verfolgungshindernisses nach Art XV lit a des Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland, BGBl 1977/36, setzt ein seinerzeit an die deutschen Behörden gerichtetes Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung (§ 74 ARHG) voraus.