Die Person des Getäuschten muß nicht mit dem an seinem Vermögen Geschädigten oder zu Schädigenden ident sein. Letzterer kann auch eine juristische Person sein.
…aus der Frage nach der Person des Geschädigten ableitet, übersieht sie, dass der Tatbestand des Betrugs keine Identität zwischen Getäuschtem und Geschädigtem voraussetzt (RIS Justiz RS0094011; Kirchbacher in WK 2 StGB § 146 Rz 1; Leukauf/Steininger/Flora , StGB 4 § 146 Rz 38; Fabrizy , StGB 12…
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