JudikaturOGH

RS0014104 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 1985

Kein Zugang iSd § 862a ABGB im Zeitpunkt des Eintrittes der Erklärung in den Machtbereich des Empfängers liegt vor, wenn eine Erklärung heimlich zugesteckt oder unterschoben wird, oder gar nicht zur alsbaldigen Wahrnehmung des Empfängers bestimmt ist, sondern nach der Intention des Erklärenden geradezu unbemerkt bleiben soll. Diese Grundsätze gelten auch für Verständigungen von Kaufleuten, wenn auch an deren Aufmerksamkeit höhere Anforderungen zu stellen sind.

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