Der provisorische Besitzschutz endet erst mit der rechtskräftigen Entscheidung im Streit über das Recht.
Rückverweise
…damit den verfolgten Anspruch im Wege der Unterlassungsexekution durchsetzen könnte. Der bloß provisorische Besitzschutz endet aber mit der rechtskräftigen Entscheidung im Streit über das Vollrecht ( RS0010259; RS0114383), sodass sich im Verhältnis von Possessorium und anschließendem Petitorium das Problem von Doppeltiteln nicht wie sonst bei Unterlassungstiteln stellt. Vor allem aber ändert die…