RS0096591 – OGH Rechtssatz
Ein Sicherheitswachebeamter, der - wenn auch unter wissentlichem Missbrauch seiner Befugnis, derartige Amtshandlungen vorzunehmen - eine unrichtige Lenkerbenachrichtigung verfasst und auf seinem Fahrzeug anbringt, um der Anzeigeerstattung wegen Falschparkens zu entgehen, begeht nicht Amtsmissbrauch, sondern - durch das fälschliche Beurkunden einer Anzeigeerstattung - das Vergehen nach § 311 StGB.