2R128/24v—OLG Wien Entscheidung
29. Januar 2025
…über diese E-Mail-Adresse erfolgte. 2.2.1 Hat jemand, der für eine juristische Person handelnd auftritt, keine Vertretungsmacht, so gelten die Regeln über die Anscheinsvollmacht (RS0014729). Eine Anscheinsvollmacht (= Vollmacht wegen Vertrauens auf den äußeren Tatbestand) setzt voraus, dass zwar tatsächlich keine Vollmacht erteilt worden ist, jedoch Umstände vorliegen, die geeignet sind…