RS0002641 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Es ist zu prüfen, inwieweit die Anmeldung den Anforderungen des § 127 Abs 2 EO entspricht und eine Grundlage für die Zuweisung angemeldeter Forderungen aus den Ertragsüberschüssen bildet.
Keine Ergebnisse gefunden