JudikaturOGH

RS0002641 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 1985

Es ist zu prüfen, inwieweit die Anmeldung den Anforderungen des § 127 Abs 2 EO entspricht und eine Grundlage für die Zuweisung angemeldeter Forderungen aus den Ertragsüberschüssen bildet.

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