JudikaturOGH

RS0002320 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
02. November 2023

Urteile eines "unteren" britischen Gerichtes sind in Österreich nicht vollstreckbar; bei gegebener inländischer Gerichtsbarkeit kann daher ein inländisches Gericht ordiniert werden, will dem Kläger die Rechtsverfolgung in Großbritannien nicht zumutbar ist.

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