7Ob94/14w—OGH Entscheidung
18. Februar 2015
…eine Zuordnung zum Unternehmen nicht eindeutig herstellbar ist oder ein Geschäft sowohl im privaten als auch im Unternehmensinteresse liegt (RIS Justiz RS0062319 [T1], RS0065326 [T2], RS0062282 [T1]), wobei auch Hilfs und Nebengeschäfte eines Unternehmers unternehmensbezogen sind (RIS Justiz RS0062307 [T1], RS0062274 [T5]). Die Vermutung des § 344 UGB wird nur…