Eine sog Singularklage liegt vor, wenn der eingeantwortete Alleinerbe vom Erblasser abgelegte Einzelrechte durchsetzen möchte ( hier: die Ausfolgung des Betrages der Einlagen von drei angeblich "verbrachten" und realisierten Sparbücher des Erblassers). Voraussetzung einer solchen Klage ist daher unter anderem, dass das Recht dem Erblasser zustand.
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