JudikaturOGH

RS0036657 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 1985

Bei der Wertung eines nicht ausdrücklich die Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens anordnenden Beschluß als Aufnahmebeschluß im Sinn des § 165 Abs 2 ZPO ist ein strenger Maßstab anzulegen.

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