RS0004386 – OGH Rechtssatz
Die Frage, ob im Falle einer Verwertung nach § 333 EO der betreibende Gläubiger auch berechtigt ist, anstelle des Verpflichteten in Ansehung des im Miteigentum des Verpflichteten und eines Dritten stehenden Superädifikates die Benützungsregelung zu begehren, wird im Gesetz nicht eindeutig beantwortet.