JudikaturOGH

RS0030448 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1987

Eine analoge Anwendung der Grundsätze der § 19 Abs 2 EKHG, § 56 Abs 2 ForstG, § 10 Abs 2 RohrleitungsG, welches auf das EKHG verweist, und § 35 Abs 3 AtomHG auf die Gehilfenhaftung des Tierhalters würde ebenfalls ein Verschulden des Gehilfen voraussetzen. Dabei ist Koziol beizupflichten, daß wegen der nicht einheitlichen Regelungen in den verschiedenen Haftpflichtgesetzen eine Haftung für jedes Fehlverhalten des Gehilfen nur dann in Frage käme, wenn gerade jene Bestimmung analog anzuwenden wäre, welche eine solche Haftung vorsieht.

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