JudikaturOGH

RS0082106 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2001

Die Umdeutung einer Entlassung in eine Kündigung (§ 30 Abs 3 VBG) ist allerdings bei einem auf bestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnis eines Vertragsbediensteten schon deshalb ausgeschlossen, weil § 30 Abs 1 Satz 2 VBG die Vertragsauflösung durch Kündigung (§ 32 VBG) nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen zuläßt.

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