1Ob108/04w—OGH Entscheidung
24. Juni 2005
…des Versicherers ist auch dann gegeben, wenn er bei zweifelhafter Deckung den Versicherungsnehmer entschädigt, ja selbst wenn er die Leistung aus Kulanzgründen erbringt (RIS Justiz RS0081396). Der Schädiger kann daher - insoweit ist dem Berufungsgericht zu folgen - dem Versicherer nicht entgegenhalten, dass dieser wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles leistungsfrei gewesen wäre…