JudikaturOGH

RS0026909 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2024

Sind Maßnahmen der Schadensminderung objektiv zumutbar, wofür den Schädiger die Behauptungslast und Beweislast trifft, so hat der deliktsfähige Geschädigte zu beweisen, dass ihm subjektiv die Maßnahme unzumutbar war oder ist.

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