JudikaturOGH

RS0098051 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 1985

Es kommt im Fall des § 118 Abs 2 StPO bloß darauf an, daß zwei Sachverständige tätig werden, dabei ist es nicht von Belang, ob sie ihre Gutachten, falls sie übereinstimmen, gesondert oder in einem gemeinsam verfaßten Elaborat erstatten.

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