JudikaturOGH

RS0018898 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 1985

Grundsätzlich entspricht nur die richterliche Feststellung des Mangels und der Gewährleistungspflicht der in § 933 ABGB festgehaltenen Forderung des Gesetzes. Diese ist lediglich bei (sinnfälligem) Anerkenntnis des vorhandenen Sachmangels durch den Verkäufer entbehrlich (wie in 1 Ob 568/79 ausgesprochen).

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