RS0051419 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Der Arbeitnehmer kann zu Überstunden im Sinne des § 6 Abs 1 AZG einseitig nur ausnahmsweise auf Grund der Treuepflicht, wie etwa im Falle eines Betriebsnotstandes verpflichtet werden.
Keine Ergebnisse gefunden