JudikaturOGH

RS0038325 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. September 1988

§ 1168 Abs 2 ABGB gewährt dem Unternehmer lediglich wahlweise ein besonderes Rücktrittsrecht und hindert ihn damit nicht, am Vertrag festzuhalten, um den eingeschränkten Entgeltanspruch geltend machen zu können.

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