JudikaturOGH

RS0040075 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 1990

Eine strafgerichtliche Verurteilung wegen mehrfacher körperlicher Mißhandlung des Ehegatten schließt die Annahme, der Täter habe auf Grund einer geistigen Störung im Sinne des § 50 EheG gehandelt, nicht aus.

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