RS0040514 – OGH Rechtssatz
Die Bedeutung einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Aussageverweigerung eines Zeugen liegt nicht so sehr in der Wertung des in der Vergangenheit gesetzten prozessualen Verhaltens des Zeugen (also in seiner Weigerung), sondern vielmehr in dem indirekten, mit den Mitteln nach § 325 ZPO durchzusetzenden Befehl zu künftigem prozessualen Verhalten (Aussagegebot).