RS0002436 – OGH Rechtssatz
Bei der Frage der Anwendbarkeit des § 517 ZPO im Exekutionsverfahren spricht allerdings alles dafür, diese Bestimmungs als eine spezielle nur auf das Erkenntnisverfahren zugeschnittene Bestimmung aufzufassen, die nicht zu den auch im Exekutionsverfahren anzuwendenden "allgemeinen" Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses iSd § 78 EO zählt.