JudikaturOGH

RS0004863 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Oktober 1997

Im Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung der innerhalb eines Jahres fällig werdenden Unterhaltsbeträge muß die Voraussetzung, daß Befriedigungsexekution nach § 6 Abs 3 LPfG nicht geführt werden kann dargetan werden.

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