1. "Pflichtwidrig" ist jede Parteilichkeit.
2. "Parteilich" ist auch die bevorzugte, raschere Abwicklung.
3. Folglich können auch Ermessungsentscheidungen "pflichtwidrig" sein.
Rückverweise
…304 Rz 7; Bertel in WK² StGB § 304 Rz 15; Zagler, SbgK § 304 Rz 20; RIS-Justiz RS0096116, RS0109171). Das Amtsgeschäft, auf welches Einfluss genommen wird oder wie hier Einfluss genommen werden soll, muss schließlich bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein (vgl RIS-Justiz…
…Vornahme von Amtsgeschäften gefordert, angenommen oder versprochen werden, grundsätzlich als „ pflichtwidrig “ iSd § 304 Abs 1 StGB zu beurteilen (RIS-Justiz RS0096116). Denn Pflichtwidrigkeit kann nach der Judikatur – insbesondere (wie hier) bei Ermessensentscheidungen – schon dann vorliegen, wenn der Amtsträger dem Vorteil, den er für die…
…die inkriminierte Vorteilsgewährung nach Vorstellung des Beschwerdeführers im jeweiligen Tatzeitpunkt (US 14 und 19) die Vornahme der Amtsgeschäfte maßgeblich (unsachlich) beeinflusst (vgl RIS-Justiz RS0096116; 17 Os 11/14t). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher in diesem Umfang bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1…