JudikaturOGH

RS0001953 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 1985

Die Sammlung von Entscheidungsgrundlagen erfolgt bei einem Antrag nach § 394 EO nach den §§ 55 - 59 EO. Das Gericht kann auch selbst mit übergehung eines von der Partei angebotenen Beweises den Ersatzbetrag nach freier Überzeugung festsetzen.

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