JudikaturOGH

RS0002051 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 1985

Der zum Vollzug einer Exekution erteilte Auftrag einer Eintragung im Grundbuch ist kein "an das Vollstreckungsorgan" erlassener Auftra iS des § 66 EO, sodaß hier auch nicht die Rechtmittelbeschränkung nach dieser Gesetzesstelle zum Tragen kommen kann.

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