RS0002051 – OGH Rechtssatz
Der zum Vollzug einer Exekution erteilte Auftrag einer Eintragung im Grundbuch ist kein "an das Vollstreckungsorgan" erlassener Auftra iS des § 66 EO, sodaß hier auch nicht die Rechtmittelbeschränkung nach dieser Gesetzesstelle zum Tragen kommen kann.