JudikaturOGH

RS0013817 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Februar 1985

Verlangt der geschiedene Ehegatte bei weiterbestehendem Miteigentum an der Liegenschaft bloß ein Benützungsentgelt ( Zahlung statt rechtsgestaltender Aufteilung ), ist dieser Anspruch iSd §§ 825 ff ABGB zu beurteilen.

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