1Ob117/13g—OGH Entscheidung
17. Oktober 2013
…werden. Die Zuordnung einer Angelegenheit zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb richtet sich grundsätzlich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (6 Ob 240/10b = RIS Justiz RS0048151 [T6], vgl Weitzenböck in Schwimann , ABGB TaKomm² § 154 ABGB Rz 12 f). Zunächst muss geklärt werden, welche, für die Unterhaltsfestsetzung…