JudikaturOGH

RS0000214 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 1985

"BZ 113/1" ist zweifellos die Abkürzung für einen Beitragszuschlag nach § 113 Abs 1 ASVG und "N.Beitr.Pr" weist darauf hin, daß es sich um einen Nachtrag auf Grund einer Beitragsprüfung handelt.

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