JudikaturOGH

RS0000213 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 1985

Im Hinblick auf den Satz 4 des § 64 ASVG ist die Ausweisung der in den einzelnen Beitragszeiträumen (Monaten) rückständigen Beiträgen, Verzugszinsen und Nebengebühren als einheitliche Summen nicht gesetzwidrig.

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