JudikaturOGH

RS0002777 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2008

Im Zwischenverfahren zwischen Ersteher und verpflichteten Parteien wegen Räumung zum § 156 EO ist nicht der Wert der betriebenen Anspruches und auch nicht der Wert der Liegenschaft oder die Höhe des Meistbotes maßgebend; es muß der Wert des Beschwerdegegenstandes vom Gericht zweiter Instanz daher beziffert werden.

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