Erwachsenenschutzsache: Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters bei Intelligenzminderung—OGH Entscheidung
6Ob216/24v11. Dezember 2024
…einer seinen Interessen objektiv zuwiderlaufenden Weise verhalten hat und/oder aufgrund welcher besonderen Umstände zu befürchten ist, er werde sich auch in Zukunft Schaden zufügen ( RS0072687 [T3, T5, T6]; 1 Ob 142/22x ; Traar/Pesendorfer/Lagger Zach/Fritz/Barth , Erwachsenenschutzrecht 2 § 271 ABGB Rz 18). Dies…