JudikaturOGH

RS0011089 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juli 1990

§ 418 ABGB regelt einen Fall der Verschweigung des Eigentumsrechtes. Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß jener, der dem vollzogenen oder in Aussicht gestellten Eingriff in seine Rechte nicht widerspricht, auf dieses Recht "verzichtet".

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