JudikaturOGH

RS0069881 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2014

Unter "Nutzen" im Sinne des § 10 Abs 1 MRG ist nicht der subjektive Nutzen für einen bestimmten Nachmieter, sondern der objektive Nutzen für einen Nachmieter schlechthin zu verstehen.

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