JudikaturOGH

RS0080812 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2012

Die Schutzbestimmung des § 159 Abs 2 VersVG soll den Versicherten vor Spekulationen auf seinen Tod schützen und gilt daher immer, wenn der Versicherungsnehmer ein vermögenswertes Interesse am Tod des Versicherten hat.

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