§ 275 StPO steht nicht unter Nichtigkeitssanktion, eine solche könnte auch nicht über den Umweg des § 427 StPO geltend gemacht werden.
Rückverweise
…285d Abs 1 StPO). Gleiches gilt für die – im schöffengerichtlichen Verfahren nicht vorgesehene – Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld (RIS Justiz RS0098984). Über die verbleibenden Berufungen wird das Oberlandesgericht zu entscheiden haben (§ 285i StPO). Die Kostenentscheidung beruht auf § 390a Abs 1 StPO…