JudikaturOGH

RS0073069 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1987

Im Falle der Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft auf Grund eigenen Ansuchens gemäß § 27 StbG geht die österreichische Staatsbürgerschaft verloren, ohne daß es hiezu einer Entscheidung einer österreichischen Behörde bedarf. Ein nicht eigenberechtigter Staatsbürger verliert seine österreichische Staatsbürgerschaft dann, wenn die auf den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit gerichtete Willenserklärung für ihn von seinem gesetzlichen Vertreter abgegeben wurde.

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