JudikaturOGH

RS0021980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2017

Bei einer Genehmigung im Sinne des § 1016 ABGB erster Fall handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die gegenüber dem "Vertreter" oder gegenüber dem Dritten ausdrücklich oder schlüssig abgegeben werden kann.

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