RS0057713 – OGH Rechtssatz
Sind Sparguthaben dadurch angesammelt worden, dass der Ehemann sämtliche Erträgnisse des gemeinsam geführten Betriebs sowie die Erlöse aus dem Verkauf mehrerer im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten gestandener (Betriebsliegenschaften) Liegenschaften an sich genommen hat, dann sind solche Einkünfte bis zu einer Umwidmung für unternehmensfremde, also insbesondere private Zwecke, Sachen, die zu einem Unternehmen gehören.