JudikaturOGH

RS0044376 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 1984

§§ 417 ff ABGB; außerordentliche Revision nicht angenommen:

Rechtsfolgen des Überschreitens der Grundstücksgrenze bei Errichtung eines Bauwerks; Entfernung des Bauwerkes nur im Falle einer schuldhaften Überschreitung der Grenze (strenger Maßstab bei der Beurteilung des Verschuldens).

Rückverweise