RS0086771 – OGH Rechtssatz
"Ernstlich" für möglich halten: Das Fehlen des Adverbs "ernstlich" im einzelnen Urteilspassagen allein steht der Konstatierung vorsätzlichen Handelns nicht entgegen (vgl Dorazil-Harbich-Reichel-Kropfitsch, Anmerkung 5 zu § 8 FinStrG).