Maßgebend ist nicht der Wille des Testators schlechthin sondern nur sein gültig erklärter Wille, weil andernfalls die Formvorschriften umgangen würden.
Rückverweise
…dass eine Verfügung dem Willen des Erblassers entspricht, kann das Nichterfüllen der gesetzlichen Formerfordernisse nicht substituieren; maßgebend ist nur der gültig erklärte Wille (RIS Justiz RS0012352; Welser in Rummel/Lukas 4 § 601 Rz 1 mwN). 2. Weshalb bei Fehlen jeder mündlichen Erklärung ein mündliches Testament iSv §…
…nach den Feststellungen beide Testamente dem Willen des Erblassers entsprechen, kann das Nichterfüllen der gesetzlichen Formerfordernisse nicht substituieren; maßgebend ist nur der gültig erklärte Wille (RS0012352; zuletzt 2 Ob 134/17 w). 4. Man kann das Ergebnis im vorliegenden Fall oder (auch) die konkrete Norm des § …