RS0068797 – OGH Rechtssatz
Der Begriff "Eigenmittel" im § 16 Abs 1 Z 3 MRG kann nur den gegenüber dem Begriff "Mittel" im § 16 Abs 1 Z 5 und 6 MRG engeren Begriff der Mittel bedeuten, die dem Vermieter als nicht nach § 3 Abs 3 erster Satz, § 20 MRG oder § 6 Abs 1 MG verrechnungspflichtig frei zur Verfügung stehen.