RS0069563 – OGH Rechtssatz
Die vertragliche Übernahme der Instandhaltungspflicht durch den Mieter ist mangels Vorliegens gesetzlicher Zinsbeschränkungen als zulässige Vereinbarung eines bestimmbaren (weiteren) Entgeltes für die Zurverfügungstellung des Mietgegenstandes anzusehen, die durch das MRG am 01.01.1982 nicht berührt wurde.