RS0019512 – OGH Rechtssatz
Wenn einer der Vertragspartner eines von einem Rechtsanwalt errichteten Vertrages nicht damit zu rechnen brauchte, der Rechtsanwalt könnte eine gemeinschaftliche Auftragserteilung zur Urkundenerrichtung durch beide Vertragsteile angenommen haben, scheidet eine genehmigende Vorteilszuwendung der anwaltlichen Leistung durch diesen Vertragspartner gemäß § 1016 ABGB aus.