JudikaturOGH

RS0053032 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 1984

Für die Beurteilung des Vorliegens eines Hindernisses im Sinne des § 20 Abs 3 lit a BAG ist der Zeitpunkt des Lehrzeitbeginnes maßgeblich. Der spätere Wegfall des Hinderungsgrundes ist für die Rechtsfolgen der Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages belanglos. (hier:

Keine Berechtigung zur Lehrlingsausbildung gemäß § 2 Abs 2 lit a BAG).

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