RS0016844 – OGH Rechtssatz
Die rechtskräftige ausgesprochene Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages bewirkt gemäß § 879 Abs 1 ABGB dessen Nichtigkeit und beendet damit das Lehrverhältnis gemäß § 14 Abs 2 lit c BAG rückwirkend.
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